Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94   

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https://dejure.org/1995,4222
OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94 (https://dejure.org/1995,4222)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.1995 - 2 L 128/94 (https://dejure.org/1995,4222)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 1995 - 2 L 128/94 (https://dejure.org/1995,4222)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös; Gebührenhaushalt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Abwassergebühren bei Planungsfehlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1995, 474
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94
    (So bereits Urt. des Senats v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 - a.a.O.).

    Diese bereits im Urteil des Senats vom 29. Oktober 1991 - 2 L 144/91 - niedergelegten Überlegungen finden auf den vorliegenden Fall jedoch deshalb keine unmittelbare Anwendung, weil die Gemeinde nach den vorgelegten Unterlagen weder Fremddarlehen in Anspruch genommen noch durch ein Eigendarlehen teilfinanziert hat.

    Aber auch in einem solchen Fall ist die Gemeinde nach den bereits im Senatsurteil vom 29. Oktober 1991 - 2 L 144/91 - angelegten Überlegungen nicht berechtigt, die auf die angesammelten Abschreibungserlöse angefallenen und anfallenden Guthabenzinsen am Gebührenhaushalt vorbei als allgemeine Deckungsmittel zu verwenden.

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94
    Diese Erlöse soll der Träger der Einrichtung nicht für sich vereinnahmen, vielmehr sind sie der Einrichtung wieder zuzuführen, damit die Substanz der Einrichtung erhalten bleibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.03.1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985, 129).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.08.1990 - 9 L 182/89

    Gebührenkalkulation für Vergangenheit; Überkapazität einer zentralen Einrichtung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94
    Die Rechtfertigung dafür, den Umfang der als gebührenfähig anzusehenden Kosten durch den Grundsatz der Erforderlichkeit zu begrenzen, folgt aus der Überlegung, daß eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung (§ 75 Abs. 2 Gemeindeordnung) überall dort auch im Interesse der Betroffenen geboten ist, wo das kommunale Handeln Gebührenpflichten auszulösen bestimmt ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 08.08.1990 - 9 L 182/89 -, DöV 1991, 338 NVwZ-RR 1991, 383 = KStZ 1991, 159).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Daraus ergibt sich neben einem Kostendeckungsgebot ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, dass nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl.Senatsurt. v. 24.10.2007 - 2 LB 34/06 -, SchlHA 2008, 95, sowie v. 30.01.1995 -2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).

    Sowohl die Einschränkung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG , dass nur die erforderlichen Kosten bei der Bemessung von Benutzungsgebühren berücksichtigt werden sollen, als auch die Begrenzung der Berücksichtigungsfähigkeit sogenannter frustrierter Aufwendungen nach § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 KAG auf notwendige Aufwendungen sollen im Ergebnis gewährleisten, dass Gebührenschuldner nur mit solchen Kosten belastet werden, die einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung nach § 75 Abs. 2 Gemeindeordnung ( GO ) entsprechen (vgl. Senatsurt. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 - zu § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG ).

    Insoweit entspricht es dem Äquivalenzprinzip, dass die Herstellungskosten für zuvor noch nicht in Betrieb genommene Anlagenteile über Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen erst dann in die Gebührenkalkulation eingestellt werden, wenn sie für die Leistungserstellung nutzbar gemacht werden (vgl. Senatsurt. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, SchlHA 1995, 264 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, dass nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. Urt. d. Senats v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).

    Wenngleich diese Nachberechnung einen wegen fehlerhafter Kalkulation unwirksamen Gebührensatz nicht heilte (vgl. Senatsurt. v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 -), lässt sie jedoch erkennen, dass die von der Beklagten angewandte Kalkulationsmethode unter den gegebenen örtlichen Verhältnissen keine Kostenverschiebung zu Lasten der Gebührenpflichtigen bewirkt.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, dass nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. Urt. d. Senats v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).

    Erst wenn eindeutig festzustellen ist, dass die Dimensionierung der Abwasserbeseitigungsanlage auf objektiv unrichtigen Planungsdaten (zum Abwasseranfall oder zur Schmutzfracht) beruht, die ins Gewicht fallen und auch nicht mehr durch die allen Prognosen innewohnenden Ungewissheiten zu erklären sind, oder wenn die Einrichtung oder wesentliche Teile davon gewissermaßen auf Vorrat konzipiert worden sind, besteht für die Gerichte ein Ansatzpunkt, die Erforderlichkeit der in die Gebührenbedarfsermittlung eingestellten Kosten in dieser Hinsicht zu überprüfen (Senatsurt. v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 113/97

    Abfallentsorgung; Entsorgungsunternehmen; Überwachungsrecht; Kontrollrecht;

    Nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten sind gemäß § 6 Abs. 2 KAG gebührenfähig, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 30.1.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, S. 86, 87).

    Da der Ansatz kalkulatorischer Wagniskosten zu den kalkulatorischen Leitentscheidungen des Satzungsgebers gehört (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 20.5.1997 - 2 L 128/94 -) kann eine derartige Aufwandsposition auch nicht schlicht zur Aufrechterhaltung eines Gebührensatzes nachgeschoben werden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten;

    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, dass nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind; nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurt. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87; v. 24.10.2007 - 2 LB 36/06 -, Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Daraus ergibt sich - neben einem Kostendeckungsgebot - ein Kostenüberschreitungsverbot in dem Sinne, daß nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig sind, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (vgl. Urt. d. Senats v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86, 87).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.1996 - 2 K 6/93

    Einrichtung eines Eigenbetriebs; Rechtsverfolgungskosten in der

    Es widerspricht dem Kostenüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 2 Satz 1 KAG, wenn der Träger der Einrichtung diesen Vorteil "in die eigene Tasche steckt" und aus dem Betrieb der Einrichtung so verdeckte Gewinne erzielt (vgl. Urteile des Senats v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48 u. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -,Die Gemeinde 1995, 86).

    Dies kann zum anderen so geschehen, daß durch die erwirtschafteten Abschreibungserlöse das in § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG angesprochene "aufgewandte Kapital" entsprechend getilgt und dementsprechend die darauf zu berechnenden kalkulatorischen Zinsen gemindert werden (vgl. Urteile des Senats v. 29.10.1991 - 2 L 144/91 a.a.0. u. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, a.a.0.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2628/18

    Erhebung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr für die Entsorgung von

    Dieses angemessene Verhältnis ist aber gestört, wenn der festgelegte Gebührentarif in nennenswertem Umfang auf nicht erforderlichen Kostenpositionen beruht (vgl. zum Ganzen etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.01.1995 - 2 L 128/94 - juris Rn. 31 bis 33; Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 70 und 71).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13

    Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine

    Allerdings ist - ebenso wie in Fällen von möglichen Überkapazitäten - auch bei einer Leistungsreserve die Erforderlichkeit zu überprüfen und der Frage nachzugehen, ob sich im Einzelfall die zu berücksichtigenden Kosten für eine angemessene Sicherheitsreserve als unverhältnismäßig erweisen (vgl. hierzu OVG Schleswig-Holst., Urt. v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 -, juris; Urt. v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, DÖV 1995, 474 = juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00

    Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen

    Leerkosten aufgrund von echten Überkapazitäten hingegen sind auch hier außer Betracht zu lassen (vgl. OVG SH, DÖV 1995, 474).
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02

    Abwasserbeseitigungssystem; Abwassergebühr; Anlagenteil; Beteiligung; Dritter;

  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

  • VG Gelsenkirchen, 27.11.2003 - 13 K 1626/03

    Die Einnahmen aus Cross-Border-Leasing Geschäften müssen nicht gebührenmindernd

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 17 K 7934/02

    Rechtmäßigkeit von in Abfallgebührensatzungen enthaltenen und von einer linearen

  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 17 K 5835/97

    Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren für die vierzehntäglich erfolgende

  • VG Düsseldorf, 28.11.2005 - 5 K 4179/02

    Kosten der Straßensinkkästen

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - 2 KN 3/10
  • VG Düsseldorf, 29.04.2003 - 17 K 3722/97

    Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren für die vierzehntäglich erfolgende

  • VG Gießen, 27.09.2012 - 8 K 554/11

    Kalkulation von Gebühren der Wasserversorgung

  • VG Halle, 26.07.2001 - 4 A 1229/99
  • VG Braunschweig, 11.09.2002 - 8 A 307/01

    Abschreibung; Abwasseranlage; Abwassergebühren; Beleuchtung; Erforderlichkeit;

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   OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94 (https://dejure.org/1997,5941)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.05.1997 - 2 L 128/94 (https://dejure.org/1997,5941)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Mai 1997 - 2 L 128/94 (https://dejure.org/1997,5941)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.1991 - 2 L 144/91

    Mengenrabatt; Großverbraucher; Zinskalkulation; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Der Senat hat dazu bereits in seinem Urteil vom 29. Oktober 1991 ( 2 L 144/91 -, Die Gemeinde 1992, 48/50) ausgeführt, daß Abschreibungserlöse dem Ausgleich für den Wertverzehr des aufgewandten Kapitals in der Kalkulationsperiode dienen.

    Damit liegt hier auch keine Konstellation vor, wie sie der Entscheidung des Senats vom 29. Oktober 1991 (a.a.O., S. 51) zugrundelag, weil nachgewiesen ist, daß das "disponierbare Kapital" (die Abschreibunaserlöse) zur Substanzerhaltung benötigt worden ist (vgl. dazu Thiem, a.a.O., § 6 Rdnr. 225).

    Soweit vertreten wird, (angesammelte) Abschreibungserlöse - nebst Zinsen (?) - seien, sobald sie das aufgewandte Eigenkapital übersteigen, als "negative zu verzinsende Kapitalien" anzusehen und - dementsprechend - zur "Gutschrift von Ertragszinsen" zu verwenden (Steenbock, Die Gemeinde, 1992, 249/250), ist dies (so) aus dem Urteil des Senats vom 29. Oktober 1991 (a.a.O.) nicht abzuleiten.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1992 - 6 A 12117/90

    Abfallgebührensatzung; Gebührensätze; Mängel der Gebührenkalkulation

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Im vorliegenden Fall wäre etwa eine Gebühren-Nachberechnung, die - zwar - ergibt, daß der in § 13 AbwBGS ausgewiesene Gebührensatz nicht überhöht ist, aber - erkennbare - kalkulatorische Leitentscheidungen des Satzungsgebers verändert oder mißachtet, nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit des Gebührensatzes zu begründen (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 10.11.1992 - 6 A 12117/90 -, KStZ 1994, 32/33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Durch die Abschreibung erhält die Gemeinde kein zusätzliches Kapital, vielmehr findet eine Vermögensumschichtung statt, die in der Umwandlung von gebundenem Kapital in disponierbares Kapital liegt (ebenso: OVG Münster, Urt. v. 05.08.1994 - 9 A 1248/92 -, KStZ 1994, 213/214 ff.; vgl. auch Kirchhoff, DWW 1997, 11/20 - zu 5.2.2 -).
  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Dies erscheint indes schon im Ansatz nicht einleuchtend, weil die Frage, in welchem Umfang die Beseitigung der beiden "Abwasserfraktionen" jeweils Kosten verursachen, nicht von der Menge des jeweiligen Abwassers abhängig ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1977 - 7 C 4.76 -, ZMR 1978, 301).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Doch bleibt eine Gebührensatzbestimmung auch rechtmäßig, wenn eine solche Vorlage fehlt (a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 31.08.1993 - 2 S 3000/90 -, NVwZ 1994, 194/196; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89, NVwZ-RR 1992, 40/44 - zum Beitragsrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.1991 - 2 A 2455/89

    Kostenspaltung im Kanalanschlußbeitragsrecht; Erhebung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Der Senat hält insoweit an seiner - schon im Urteil vom 30. Januar 1995 (UA, S. 9) niedergelegten - Auffassung fest, daß die Gemeinde nicht willkürlich "gegriffene Werte" zugrunde gelegt hat, sondern dem Vorschlag des OVG Lüneburg, der in einer Reihe von vorherigen Verfahren formuliert wurde, gefolgt ist (OVG Lüneburg, Urt. v. 05.09.1990 - 14 L 41/90 - vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 21.02.1991 - 2 A 2455/89 -, NVwZ-RR 1992, 654).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1980 - 2 A 262/79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Innerhalb einer vertretbaren "Bandbreite" kann die Gemeinde von ihrem Entscheidungsspielraum in unterschiedlicher Weise Gebrauch machen, ohne daß die Gerichte insoweit einzugreifen befugt sind (vgl. Lichtenfeld, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 29.01.1,980 - 2 A 262/79 -, ZMR 1981, 224).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 197/94

    Abgabensatz; Kalkulation; Kalkulationsmängel; Abgabenpflichtiger; Kurabgabe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Auszugehen ist davon, daß der Gebührensatz zwar in der Satzung anzugeben ist (§ 2 Abs. 1 Satz 2 KAG), die zu diesem Satz führende rechnerische Grundlage aber nicht Satzungsgegenstand ist (vgl. Urt. d. Senats v. 04.10.1995 - 2 L 197/94 -, SchlHAnz 1996, 50/51 - zum Kurabgabenrecht).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.11.1990 - 9 K 11/89

    Gemeinde; Fremdenverkehrsbeitragssatzung; Anschaffung von Einrichtungen;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.05.1997 - 2 L 128/94
    Doch bleibt eine Gebührensatzbestimmung auch rechtmäßig, wenn eine solche Vorlage fehlt (a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 31.08.1993 - 2 S 3000/90 -, NVwZ 1994, 194/196; OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89, NVwZ-RR 1992, 40/44 - zum Beitragsrecht).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

    Doch bleibt eine Gebührensatzbestimmung auch rechtmäßig, wenn eine solche Vorlage fehlt (Urt. d. Senats v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 - a.A. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.1990 - 9 K 11/89 -, NVwZ-RR 1992, 40/44 - zum Beitragsrecht).

    Dementsprechend müssen kalkulatorische Leitentscheidungen des Satzungsgebers bei der Festlegung des Gebührensatzes respektiert werden (Urt. d. Senats v. 20.05.1997, a.a.O., OVG Koblenz, Urt. v. 10.11.1992 - 6 A 12117/90 -, KStZ 1994, 32/33).

    Innerhalb des damit vorgegebenen Rahmens sind für die für die Leistungserbringung erforderlichen Kosten gebührenfähig, nicht dagegen überflüssige oder übermäßige Kosten (Urt. d. Senats v. 30.01.1995 - 2 L 128/94 -, Die Gemeinde 1995, 86/87).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
    Ein Rechtsfehler im Rahmen der Gebührenkalkulation käme insoweit erst in Betracht, wenn bei der Schätzung wesentliche Umstände unberücksichtigt geblieben wären oder von wirklichkeitsfremden Überlegungen ausgegangen werden würde (Urt. d. Senats v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 -, UA S. 21).

    Ein Fehler für die Gebührenkalkulation ergibt sich allerdings auch in diesen Fällen erst dann, wenn eine Überdimensionierung vorliegt und zugleich festzustellen ist, dass diese auch für die Gebührenbemessung (kosten-)wirksam geworden ist (Urt. v. 20.05.1997 - 2 L 128/94 -, UA S. 17 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1998 - 2 L 254/94
    Die Anlage muß (und darf) so ausgelegt werden, daß sie auch bei Belastungsspitzen effizient arbeitet und ausreichende Reinigungsleistungen erbringt (vgl. Urteil des Senats vom 20.05.1997 - 2 L 128/94 -, UA S. 17), ferner darf der realistischen baulichen Entwicklung im Ort Rechnung getragen werden.

    Die Gemeinde durfte - darüber hinaus - eine Reserve von 20 % vorsehen, um den Belastungsspielraum der Anlage und die Konstanz ihrer Reinigungsleistung zu vergrößern (vgl. Urteil des Senats vom 20.05.1997, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
    Die Kammer hat daher erhebliche Zweifel, ob die von der Beklagten vorgenommenen Zuordnungen nach nicht näher erläuterten - Schätzungen einer tiefergehenden Prüfung standgehalten hätten (s. dazu Thiem / Böttcher § 6 KAG Rd. 351a, 352 und OVG Schleswig, Urteil vom 20.05.1997 2 L 128/94 mwN).
  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 263/04
    Die Kammer hat daher erhebliche Zweifel, ob die von der Beklagten vorgenommenen Zuordnungen nach nicht näher erläuterten - Schätzungen einer tiefergehenden Prüfung standgehalten hätten (s. dazu Thiem / Böttcher § 6 KAG Rd. 351a, 352 und OVG Schleswig, Urteil vom 20.05.1997 2 L 128/94 mwN).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2000 - 2 L 105/00
    Da keine exakte Kostenzuordnung, sondern letztlich nur eine Schätzung möglich ist (vgl. Urt. d. Senats v. 20.05.1997 - 2 L 128/94), obliegt es dem Ermessen des Einrichtungsträgers einen Kostenzuordnungsschlüssel zu finden, der unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten dem tatsächlichen Verhältnis der Kostenverursachung nahekommt.
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